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:: Rechtsgebiete - Arbeitsrecht
Meine Beratungserfahrung umfasst Fragen des nationalen und internationalen
Arbeitsrechts. Dabei biete ich meinen Mandanten nicht nur fundierte
Rechtsberatung, sondern entwickle zusammen mit ihnen maßgeschneiderte
Lösungen für ihre praktischen Probleme auf allen Gebieten
des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Meine Beratung
schließt auch die relevanten Aspekte des Gesellschaftsrechts
sowie des Sozialversicherungs- und Steuerrechts ein.
Die arbeitsrechtlichen Schwerpunkte meiner Beratungstätigkeit
sind:
- Gestaltung von Dienstverträgen, sowohl für "normale"
Angestellte als auch für Manager
- Gestaltung sonstiger arbeitsrechtlicher Vertragsverhältnisse
(freie Dienstverträge, Werkverträge, etc)
- Vertragsgestaltung und Beratung beim Auslandseinsatz von
Mitarbeitern bzw bei Beschäftigung von Ausländern
im Inland
- Beratung bei Einsatz von Fremdpersonal, insbesondere Fragen
im Zusammenhang mit dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
- Beratung bei Auflösung von Dienstverhältnissen
(Kündigung, Entlassung, Austritt)
- Erstellung von Auflösungsvereinbarungen unter Berücksichtigung
von steuer- und sozialrechtlichen Aspekten
- Betreuung von Unternehmen bei Umstrukturierungsmaßnahmen
(beginnend mit der Entscheidung über die rechtliche
Form bis hin zu Verhandlungen mit dem Betriebsrat) sowie
deren einzelvertragliche und arbeitsverfassungsrechtliche
Umsetzung
- Durchführung von Due Diligence-Prüfungen zur
Vorbereitung von Unternehmens(ver)käufen
- Beratung des Betriebsveräußerers bzw Betriebsübernehmers
bei Unternehmens(ver)käufen sowie bei Fällen von
Outsourcing; Gestaltung der Übernahme von Unternehmen
unter Vermeidung eines Betriebsübergangs
- Erarbeitung von Arbeitszeitmodellen und deren Umsetzung
- Gestaltung von Wettbewerbsverboten sowie Konkurrenzklauseln
- Beratung im Zusammenhang mit Betriebspensionsmodellen;
Überprüfung und Durchsetzung konkreter Ansprüche
im Einzelfall.
- Beratung und Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen,
insbesondere Stock Option Pläne
- Beratung und Erstellung von Betriebsvereinbarungen (einschließlich
Sozialpläne)
Vertretung vor Arbeits- und Sozialgerichten
- Durchführung von individuell auf das jeweilige Unternehmen
ausgerichteten Seminaren für Personal- und Rechtsabteilungen
sowie für das Management in allen Bereichen des individuellen
und kollektiven Arbeitsrechts
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