Im Jahr 2017 hatte der Nationalrat eine weitgehende Angleichung der Rechtsstellung von Arbeitern und Angestellten unter anderem auch im Bereich der Kündigungsfristen beschlossen. Diese Angleichung sollte mit 1.1.2021 in Kraft treten, soll nun allerdings um ein halbes Jahr bis 30.6.2021 verschoben werden. In einer Aussendung vom 5.11.2020 heißt es von Seiten der Wirtschaftskammer dazu (auszugsweise):
„Die Corona-Krise hat viele österreichische Betriebe unverschuldet in eine Notlage gebracht. Die vorgesehene Angleichung der Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte hatten wir grundsätzlich kritisch gesehen. In dieser besonders herausfordernden Zeit hätte eine Angleichung eine zusätzliche Belastung für die ohnehin krisengeschüttelte Wirtschaft bedeutet. […] Umso mehr stellt die Verschiebung der Angleichung ein wichtiges Signal für die Wirtschaft dar […].“
Mit der Verschiebung werden die verlängerten Kündigungsfristen für Arbeiter erst für Beendigungen von Dienstverhältnissen, die nach dem 30.6.2021 ausgesprochen werden, gelten.