Arbeitsrecht

Meine Beratungserfahrung umfasst Fragen des nationalen und internationalen Arbeitsrechts. Dabei biete ich meinen Mandanten nicht nur fundierte Rechtsberatung, sondern entwickle zusammen mit ihnen maßgeschneiderte Lösungen für ihre praktischen Probleme auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Meine Beratung schließt auch die relevanten Aspekte des Gesellschaftsrechts sowie des Sozialversicherungs- und Steuerrechts ein.

Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtlichen Schwerpunkte meiner Beratungstätigkeit sind:

  • Gestaltung von Dienstverträgen, sowohl für „normale“ Angestellte als auch für Manager
  • Gestaltung sonstiger arbeitsrechtlicher Vertragsverhältnisse (freie Dienstverträge, Werkverträge, etc)
  • Vertragsgestaltung und Beratung beim Auslandseinsatz von Mitarbeitern bzw bei Beschäftigung von Ausländern im Inland
  • Beratung bei Einsatz von Fremdpersonal, insbesondere Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
  • Beratung bei Auflösung von Dienstverhältnissen (Kündigung, Entlassung, Austritt)
  • Erstellung von Auflösungsvereinbarungen unter Berücksichtigung von steuer- und sozialrechtlichen Aspekten
  • Betreuung von Unternehmen bei Umstrukturierungsmaßnahmen (beginnend mit der Entscheidung über die rechtliche Form bis hin zu Verhandlungen mit dem Betriebsrat) sowie deren einzelvertragliche und arbeitsverfassungsrechtliche Umsetzung
  • Durchführung von Due Diligence-Prüfungen zur Vorbereitung von Unternehmens(ver)käufen
  • Beratung des Betriebsveräußerers bzw Betriebsübernehmers bei Unternehmens(ver)käufen sowie bei Fällen von Outsourcing; Gestaltung der Übernahme von Unternehmen unter Vermeidung eines Betriebsübergangs
  • Erarbeitung von Arbeitszeitmodellen und deren Umsetzung
  • Gestaltung von Wettbewerbsverboten sowie Konkurrenzklauseln
  • Beratung im Zusammenhang mit Betriebspensionsmodellen; Überprüfung und Durchsetzung konkreter Ansprüche im Einzelfall.
  • Beratung und Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen, insbesondere Stock Option Pläne
  • Beratung und Erstellung von Betriebsvereinbarungen (einschließlich Sozialpläne)
    Vertretung vor Arbeits- und Sozialgerichten
  • Durchführung von individuell auf das jeweilige Unternehmen ausgerichteten Seminaren für Personal- und Rechtsabteilungen sowie für das Management in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts
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