Corona X – Sonderbetreuungszeit neu

Update 16.11.2020:

Das Gesetz ist nach wie vor nicht beschlossen.

Da die Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen aber nicht geschlossen sind, gibt es für die Zeit des Home-Schoolings/Distance-Learnings keinen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit.

Ursprünglicher Beitrag (5.11.2020):

Heute (5.11.2020) wurde im Nationalrat über eine weitere Verlängerung der Sonderbetreuungszeit abgestimmt.

Zu den Eckpunkten des Initiativantrages:

  • Rückwirkend mit 1. November gibt es einen Rechtsanspruch auf die Sonderbetreuungszeit, dh dass die Zustimmung des Arbeitgebers nicht mehr nötig ist.
  • Statt wie bisher drei kann die Sonderbetreuungszeit nun vier Wochen in Anspruch genommen werden, und sie gilt auch für Kinder in Quarantäne.
  • Der Bund übernimmt ab sofort die volle Refundierung, dh der Arbeitgeber bekommt die Kosten für das Entgelt zu 100 % ersetzt, nicht aber die Lohnnebenkosten.
  • Diese neue Regelung soll bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 gelten.

 

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